Wie die Laboranalyse des in der Kiesgrube Leubingen nachgewiesenen Erregers ergab, handelt es sich um Nicht-Cholera-Vibrionen, die nicht in der Lage sind, das Cholera-Toxin zu bilden und auch keine Epidemien auslösen. Aus diesem Grund hebt das Gesundheitsamt des Landkreises Sömmerda das Badeverbot für die Kiesgrube Leubingen mit sofortiger Wirkung auf.
Grundsteuerreform 2025
Abteilung Steuern beantwortet wichtigste Fragen
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