So schön wie auf den Fotos zeigt sich der Herbst im Sömmerdaer Stadtpark. Wer sich zu einem Spaziergang entschließen sollte, bitte auf jeden Fall die aktuell geltenden Corona-Regelung beachten: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige aus maximal zwei Haushalten treffen – zusammen höchstens zehn Personen. Und wer im Stadtpark joggen oder den Bewegungsparcours nutzen möchte - möglich ist dies laut Verordnung allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.
Grundsteuerreform 2025
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